Übereinkommen von Paris: Rat übermittelt NDC-Vorlage im Namen der EU und der Mitgliedstaaten



Der Rat hat heute seine Vorlage zum national festgelegten Beitrag (NDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten an das UNFCCC übermittelt. Der Rat hat die Vorlage am 17. Dezember 2020 gebilligt. Die Vorlage enthält, gemäß den Leitlinien des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020, eine aktualisierte und erweiterte Zielsetzung einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990. In den national festgelegten Beiträgen werden die Anstrengungen der einzelnen Länder zur Verringerung der nationalen Emissionen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels dargelegt. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Verpflichtungen, die die Vertragsparteien im Rahmen des Übereinkommens von Paris erfüllen müssen. Die EU übermittelt einen festgelegten nationalen Beitrag im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die Vorlage wurde dem UNFCCC-Sekretariat zur Veröffentlichung in seinem Register für national festgelegte Beiträge übermittelt. Hintergrund Die national festgelegten Beiträge (NDC) bilden das Kernstück des Übereinkommens von Paris und sind wesentlich für die Erreichung der langfristigen Ziele. Im Jahr 2015 kamen 196 Vertragsparteien im Rahmen des Übereinkommens von Paris zusammen, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Gemäß dem Übereinkommen von Paris muss jedes Land im Jahr 2020 und danach alle fünf Jahre seine Klimaschutzmaßnahmen für die Zeit nach 2020 in seinen NDC mitteilen. In den NDC werden die Anstrengungen der einzelnen Länder zur Verringerung der nationalen Emissionen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels dargelegt.









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