Konzession A22: Grünes Licht für neue In-House-Gesellschaft

Vor wenigen Tagen hat der Staatsrat ein positives Gutachten zur Frage abgegeben, ob eine öffentliche Körperschaft die Konzession der Brennerautobahn (A22) auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen öffentlichen Körperschaften übernehmen darf.



Vor wenigen Tagen hat der Staatsrat ein positives Gutachten zur Frage abgegeben, ob eine öffentliche Körperschaft die Konzession der Brennerautobahn (A22) auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen öffentlichen Körperschaften übernehmen darf. Vorgeschlagen hatte diese Vorgehensweise das Land Südtirol. Somit könnte das Transportministerium die Führung der A22 an öffentliche Körperschaften übertragen, vorausgesetzt, diese gründen dafür eine In-House-Gesellschaft. Das Kollegium in Rom ist somit in seiner Einschätzung des rechtlichen Charakters der In-House-Gesellschaft, die die Autobahninfrastruktur verwalten wird, der Argumentation der Landeshauptleute Arno Kompatscher und Ugo Rossi gefolgt. Folglich bewerteten die Richter auch die von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgeschlagene Lösung einer In-House-Gesellschaft als einen gangbaren Weg.

"Dieses Gutachten des Staatsrats ist für uns ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung hin zur Zuweisung der neuen Autobahnkonzession. Es gibt uns eine solide Basis für weitere konkrete Arbeiten und die nächsten notwendigen Schritte für die Gründung der Gesellschaft", sagt Landeshauptmann Kompatscher.

In den vergangenen Tagen hatte die Landesregierung die Gründung der neuen Gesellschaft beschlossen, die jetzt dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Nach der Entscheidung der Regionalregierung gestern (28. Juni) wird auch die Regierung der Provinz Trient wird in den kommenden Tagen einen übereinstimmenden Beschluss fassen. Damit wird der rechtliche Rahmen für die Zuweisung der neuen Konzession dann vollständig vorliegen.













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