Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich: Rat billigt Schlussfolgerungen zur strategischen Überprüfung der SSZ 2020



Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Überprüfung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) 2020 gebilligt. In der Überprüfung werden die bei der SSZ erzielten Fortschritte bewertet und Leitlinien für die nächste Phase (2021-2025) in Bezug auf das übergeordnete Ziel, die politischen Ziele, Anreize und Projekte vorgegeben. Insbesondere hat die Überprüfung gezeigt, dass die weiter gehenden Verpflichtungen erfüllt und bis 2025 konkrete und greifbare Ergebnisse erzielt werden müssen. Es wird betont, wie wichtig greifbare Fortschritte hinsichtlich eines kohärenten vollständigen Streitkräftedispositivs sind, das die militärische Handlungsfähigkeit der EU stärkt. Darüber hinaus werden zentrale Ziele hervorgehoben und bekräftigt, etwa im Zusammenhang mit Verteidigungsinvestitionen, einer systematischeren Nutzung der Verteidigungsinstrumente der EU in nationalen Planungsprozessen, der Stärkung der operativen Wirksamkeit der EU und der Entwicklung der erforderlichen Fähigkeiten. Mit der Überprüfung werden einige Anreize aufgezeigt, wie der SSZ auf politischer Ebene mehr Sichtbarkeit verliehen und das Maß an Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Art und Weise, wie sie ihren Verpflichtungen – insbesondere im operativen Bereich – nachkommen, erhöht werden könnten. Zudem wird auf eine Liste von 26 SSZ-Projekten hingewiesen, die bis Ende 2025 konkrete Ergebnisse liefern oder die volle Einsatzfähigkeit erreichen werden. Die SSZ wurde im Dezember 2017 auf den Weg gebracht und stellt einen grundlegenden Wandel bei der Verteidigungszusammenarbeit in der Europäischen Union dar. Es handelt sich dabei um ein Rahmen, der es EU-Mitgliedstaaten, die dazu bereit und in der Lage sind, ermöglicht, Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam zu entwickeln, in gemeinsame Projekte zu investieren und die operative Einsatzbereitschaft und den Beitrag ihrer Streitkräfte zu erhöhen. Bislang sind 25 EU-Mitgliedstaaten die verbindlichen Verpflichtungen eingegangen, die die Grundlage der SSZ bilden. Derzeit gibt es 46 Kooperationsprojekte in verschiedenen Bereichen: Ausbildungseinrichtungen, Landformationssysteme, See- und Luftsysteme, Cyber-Projekte und die Ermöglichung gemeinsamer multipler Dienste oder Weltraumprojekte. An der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit beteiligen sich folgende 25 Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden. Am 5. November hat der Rat die allgemeinen Bedingungen festgelegt, unter denen Nicht-EU-Staaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, an einzelnen SSZ-Projekten teilzunehmen, und damit den Weg für eine stärkere und ehrgeizigere Verteidigungszusammenarbeit mit Partnern innerhalb des EU-Rechtsrahmens geebnet.









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