Programm „Justiz“: Ratsvorsitz und Europäisches Parlament erzielen vorläufige Einigung



Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über das Programm „Justiz“ erzielt, in dem die Finanzierung dieses Bereichs in den Jahren 2021-2027 geregelt wird. Mit diesem Programm soll der Europäische Rechtsraum, der auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht, weiter ausgebaut werden, indem insbesondere der Zugang zur Justiz erleichtert sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die Effizienz der nationalen Justizsysteme gefördert werden. Das Programm wird mit einem Budget von 305 Mio. € ausgestattet und verfolgt vier spezifische Ziele: Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Justiz Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung im Hinblick auf die Förderung einer gemeinsamen Rechts-, Justiz- und Rechtsstaatlichkeitskultur Erleichterung eines effektiven, diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle, auch auf elektronischem Wege, und Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten Die im Rahmen des Programms finanzierten Maßnahmen richten sich an Angehörige der Justiz und anderer Rechtsberufe sowie an Organisationen der Zivilgesellschaft. Bei der Durchführung des Programms wird der Förderung der Geschlechtergleichstellung, der Rechte des Kindes, des Opferschutzes und der effektiven Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung besondere Aufmerksamkeit gelten.









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