Pakt für die zivile GSVP 2021: Rat nimmt Schlussfolgerungen an



Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zum Pakt für die zivile GSVP angenommen, in denen er seine Entschlossenheit bekräftigt, den zivilen Teil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken. In den Schlussfolgerungen wird der wichtige Beitrag aller zivilen GSVP-Missionen zu Frieden und Sicherheit in der Welt als wesentlicher Bestandteil des integrierten Ansatzes der EU zur Bewältigung externer Konflikte und Krisen unterstrichen und der Beitrag hervorgehoben, den die zivile GSVP zur Reaktion auf neue und sich abzeichnende Bedrohungen und Herausforderungen leisten kann. Der Rat würdigt die positiven allgemeinen Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts im Jahr 2019 sowohl auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten – unter anderem durch die Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Ziviles Krisenmanagement – als auch auf EU-Ebene durch den EAD und die Kommissionsdienststellen. In den Schlussfolgerungen begrüßt der Rat die Ergebnisse der Jahreskonferenz zur Überprüfung des Pakts für die zivile GSVP vom 23. November 2020 und die Verpflichtung, den Pakt spätestens bis zum Frühsommer 2023 vollständig umzusetzen. Der Rat billigte die auf der Jahreskonferenz ermittelten Zwischenschritte, die als Richtschnur für die Umsetzung des Pakts im Jahr 2021 dienen werden. Hintergrund Der Pakt wurde im Anschluss an die Schlussfolgerungen geschaffen, die die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 19. November 2018 angenommen hatten. Mit dem Pakt will die EU ihre Kapazitäten zur Entsendung und Aufrechterhaltung ziviler Krisenbewältigungsmissionen stärken. Ziel dieser Missionen ist die Stärkung der Polizei, der Rechtsstaatlichkeit und der zivilen Verwaltung in fragilen Situationen und Konfliktsituationen. Die erste Jahreskonferenz zur Überprüfung des Pakts für die zivile GSVP fand am 14. November 2019 in Brüssel statt. Die EU führt derzeit elf zivile Missionen in der Ukraine, Georgien, dem Kosovo*, Libyen, den Palästinensischen Gebieten (Ramallah und Rafah), der Zentralafrikanischen Republik, Niger, Mali, Somalia und Irak durch.









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