Nächster mehrjähriger Finanzrahmen und Aufbaupaket: endgültige Annahme im Rat



Die Organe der EU sind dabei, die Verfahren zum Abschluss zu bringen, die für die Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und des Aufbaupakets erforderlich sind. Der Rat hat heute eine Reihe von Beschlüssen über Gesetzgebungsakte angenommen, die Teil des Pakets sind und den Haushaltsrahmen der EU für die kommenden Jahre bestimmen. Die Beschlüsse ergehen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember, die im Ergebnis dazu geführt hat, dass alle Mitgliedstaaten das Paket unterstützen konnten. Neuer Eigenmittelbeschluss Zu den heute angenommenen Gesetzgebungsakten gehört auch der Eigenmittelbeschluss, in dem festgelegt ist, wie der EU-Haushalt finanziert wird. Der Beschluss muss von allen 27 EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften gebilligt werden, damit er in Kraft treten kann. Durch seine heutige Annahme wird der Beginn des Ratifizierungsprozesses ermöglicht. Mit Annahme des Beschlusses wird der Höchstbetrag der Mittel, die von den Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr zur Finanzierung der EU-Ausgaben abgerufen werden können – die sogenannte Eigenmittelobergrenze –, von 1,20 % auf 1,40 % des Gesamtbetrags des Bruttonationaleinkommens der EU‑27 angehoben. Darin kommt die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt ebenso zum Ausdruck wie der Austritt des Vereinigten Königreichs, einem ehemaligen Nettozahler zum EU-Haushalt. Die Kommission wird ferner ausnahmsweise ermächtigt, vorübergehend Mittel in Höhe von bis zu 750 Mrd. € zu Preisen von 2018 an den Kapitalmärkten aufzunehmen, um die Auswirkungen der COVID‑19-Krise zu bewältigen. Parallel dazu erfolgt eine außerordentliche und vorübergehende Anhebung der Eigenmittelobergrenze um weitere 0,6 Prozentpunkte, um alle Verbindlichkeiten der EU zu decken, die sich aus dieser Kreditaufnahme ergeben, bis alle aufgenommenen Mittel zurückgezahlt sind. Mit dem Beschluss wird auch die Berechnung der auf der Mehrwertsteuer basierenden Eigenmittel der EU vereinfacht und ab dem 1. Januar 2021 eine neue EU-Eigenmittelkategorie eingeführt – ein Beitrag der Mitgliedstaaten, der auf der Grundlage nicht verwerteter Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird.









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