Bergkarabach: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union



Die Europäische Union begrüßt die Einstellung der Feindseligkeiten in und um Bergkarabach nach der von Russland vermittelten Waffenruhe vom 9. November zwischen Armenien und Aserbaidschan. Die EU ruft alle Parteien auf, die Waffenruhe weiterhin strikt einzuhalten, damit es nicht noch mehr Todesopfer gibt. Die EU fordert alle regionalen Akteure nachdrücklich auf, sich jeglicher Handlung oder Rhetorik zu enthalten, die die Waffenruhe gefährden könnte. Die EU fordert ferner den vollständigen und raschen Rückzug aller ausländischen Kämpfer aus der Region. Die EU wird die Umsetzung der Bestimmungen der Waffenruhe aufmerksam verfolgen, insbesondere im Hinblick auf den Überwachungsmechanismus. Die Einstellung der Feindseligkeiten ist nur ein erster Schritt zur Beendigung des langjährigen Konflikts um Bergkarabach. Die EU ist der Auffassung, dass die Bemühungen um eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte, umfassende und nachhaltige Beilegung des Konflikts, auch in Bezug auf den Status von Bergkarabach, fortgesetzt werden müssen. Die EU bekräftigt daher, dass sie das internationale Format der von ihren Ko-Vorsitzenden geleiteten Minsk-Gruppe der OSZE und den Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE bei der Verfolgung dieses Ziels uneingeschränkt unterstützt. Die EU ist bereit, einen effektiven Beitrag zur Ausgestaltung einer dauerhaften und umfassenden Beilegung des Konflikts zu leisten, und zwar nach Möglichkeit auch durch Unterstützung der Stabilisierung, des Wiederaufbaus nach dem Konflikt und von vertrauensbildenden Maßnahmen. Die EU weist erneut darauf hin, dass sie sich entschieden gegen die Anwendung von Gewalt, insbesondere den Einsatz von Streumunition und Brandwaffen, als Mittel zur Regelung von Streitigkeiten ausspricht. Die EU betont, dass das humanitäre Völkerrecht geachtet werden muss, und fordert die Parteien auf, die Vereinbarungen über den Austausch von Kriegsgefangenen und die Rückführung sterblicher Überreste umzusetzen, die am 30. Oktober im Format der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE in Genf erzielt wurden. Die EU betont, dass der Zugang für humanitäre Hilfe sowie bestmögliche Bedingungen für die freiwillige, sichere, würdige und dauerhafte Rückkehr der vertriebenen Bevölkerungsgruppen in und um Bergkarabach gewährleistet werden müssen. Sie unterstreicht, wie wichtig es ist, das kulturelle und religiöse Erbe in und um Bergkarabach zu erhalten und wiederherzustellen. Etwaige Kriegsverbrechen müssen untersucht werden. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten leisten bereits umfangreiche humanitäre Hilfe zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs der vom Konflikt betroffenen Zivilbevölkerung und sind bereit, weitere Hilfe zu leisten. Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien1, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau schließen sich diesem Beschluss des Rates an.









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