EU nimmt globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an



Der Rat hat heute einen Beschluss und eine Verordnung zur Einführung einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte angenommen. Damit hat die EU sich erstmals einen Rahmen gegeben, der es ihr künftig ermöglicht, gezielt gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen – einschließlich staatlicher und nichtstaatlicher Akteure – vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen, wo auch immer sie begangen wurden. Zu diesen restriktiven Maßnahmen zählen ein Reiseverbot für Einzelpersonen und das Einfrieren von Geldern sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen. Darüber hinaus wird es Personen und Einrichtungen in der EU untersagt, den in der Liste aufgeführten Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gilt für Handlungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen oder ‑verstöße (z. B. Folter, Sklaverei, außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen). Andere Menschenrechtsverletzungen oder ‑verstöße können ebenfalls in den Geltungsbereich der Sanktionsregelung fallen, sofern sie weit verbreitet sind, systematisch sind oder in anderer Weise Anlass zu ernster Besorgnis im Hinblick auf die im Vertrag festgelegten Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 21 EUV) geben. Der Rat wird dafür zuständig sein, auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik die Sanktionsliste zu erstellen, zu überprüfen und zu ändern. Durch den heutigen Beschluss wird hervorgehoben, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte nach wie vor ein Grundpfeiler und eine Priorität des auswärtigen Handelns der EU sind, und darin zeigt sich die Entschlossenheit der EU, schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße anzugehen. Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Hintergrund Am 9. Dezember 2019 hat der Rat begrüßt, dass der Hohe Vertreter vorbereitende Arbeiten für die Schaffung einer allgemeinen EU‑Regelungfür restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße eingeleitet hat. Der Rat hat am 17. November 2020 Schlussfolgerungen zum EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 gebilligt, in denen die diesbezüglichen Zielvorgaben und Prioritäten der EU in ihren Beziehungen zu allen Drittländern dargelegt sind. In diesem EU-Aktionsplan hat sich die EU dazu verpflichtet, eine neue horizontale EU-Regelung für globale Sanktionen im Bereich der Menschenrechte zu schaffen, um schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße weltweit zu bekämpfen.









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Influenza, in Trentino scatta la campagna di vaccinazione

È possibile rivolgersi ai centri Asuit, al proprio medico o pediatra di famiglia oppure alle farmacie del territorio. «Si tratta della strategia più efficace per prevenire una malattia che ogni anno in Italia provoca circa 8 mila decessi». Servizio gratuito per gli over 60 ma anche per tutte le persone più esposte al rischio di contagio o di complicanze, importante farla presto per essere protetti nei mesi di picco influenzale



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Trento, via al riscaldamento fino a 14 ore al giorno

A comunicarlo il Comune di Trento: come previsto dalla normativa, tra le 5 e le 23 via alle 14 ore possibili. La città è divisa in due zone climatiche: "F", sopra i 430 metri s.l.m. ed "E", al di sotto della soglia

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Turismo, divertimento e paesaggio: quale il ruolo delle vie ferrate?

Una preziosa occasione per affrontare un tema di crescente rilevanza nel mondo degli appassionati di montagna, al convegno di sabato 17 ottobre promosso dalla Sat di Mori, Avio e centrale, con il supporto del Cai. L’occasione è il cinquantenario delle ferrate Ottorino Marangoni e Gerardo Sega: previsti anche due appuntamenti per percorrerle