Terroristische Inhalte im Internet: Vorläufige Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament



Die EU wirkt darauf hin, dass Terroristen daran gehindert werden, das Internet zur Radikalisierung, Rekrutierung und Aufstachelung zu Gewalt zu missbrauchen. Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte erzielt. Diese Verordnung soll dazu dienen, terroristische Online-Inhalte rasch zu entfernen und hierzu ein gemeinsames Instrument für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Die vorgeschlagenen Vorschriften werden für Unternehmen gelten, die Hosting-Dienste in der EU anbieten, wobei es unerheblich ist, ob sie ihre Hauptniederlassung in den Mitgliedstaaten haben. Die freiwillige Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen wird fortgesetzt, aber die Verordnung wird den Mitgliedstaaten zusätzliche Instrumente an die Hand geben, um erforderlichenfalls die rasche Entfernung terroristischer Inhalte durchzusetzen. Der Verordnungsentwurf sieht einen klaren Anwendungsbereich und eine eindeutige und einheitliche Definition terroristischer Inhalte vor, damit die Grundrechte, die in der EU-Rechtsordnung geschützt sind, und insbesondere jene, die in der Charta der Grundrechte der EU verankert sind, uneingeschränkt geachtet werden. Entfernungsanordnungen Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden befugt sein, Entfernungsanordnungen zu erlassen, um Diensteanbieter dazu aufzufordern, terroristische Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen in allen Mitgliedstaaten zu sperren. Die Diensteanbieter müssen dann innerhalb einer Stunde die Entfernung oder Sperrung der Inhalte vornehmen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen der Diensteanbieter niedergelassen ist, erhalten das Recht, Entfernungsanordnungen anderer Mitgliedstaaten zu prüfen. Die Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern wird durch die Einrichtung von Kontaktstellen zur leichteren Abwicklung von Entfernungsanordnungen erleichtert. Für die Festlegung der Bestimmungen über die Sanktionen, die im Fall der Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften verhängt werden, sind die Mitgliedstaaten zuständig. Spezifische Maßnahmen der Diensteanbieter Anbieter von Hosting-Diensten, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, werden spezifische Maßnahmen ergreifen müssen, um gegen den Missbrauch ihrer Dienste vorzugehen und ihre Dienste vor der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte zu schützen. Im Verordnungsentwurf ist eindeutig festgelegt, dass die Entscheidung in Bezug auf die Wahl der Maßnahmen beim Anbieter von Hosting-Diensten bleibt. Diensteanbieter, die in einem bestimmten Jahr Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergriffen haben, müssen Transparenzberichte über die während dieses Zeitraums ergriffenen Maßnahmen veröffentlichen. Mit den vorgeschlagenen Vorschriften wird auch sichergestellt, dass die Rechte gewöhnlicher Nutzer und Unternehmen, darunter die Freiheit der Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und die unternehmerische Freiheit, gewahrt werden. Dazu zählen wirksame Rechtsbehelfe sowohl für Nutzer, deren Inhalte entfernt wurden, als auch für Diensteanbieter, um Beschwerde einzulegen. Hintergrund Der Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission am 12. September 2018 vorgelegt, nachdem die EU-Führungsspitzen sie im Juni desselben Jahres dazu aufgefordert hatten. Der Vorschlag beruht auf der Arbeit des EU-Internetforums, das im Dezember 2015 als Rahmen für die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Vertretern wichtiger Internetunternehmen zur Erkennung und Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet eingerichtet wurde. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Forums war nicht ausreichend, um das Problem zu lösen, und am 1. März 2018 nahm die Kommission eine Empfehlung für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten an.









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