InvestEU: Rat bestätigt vorläufige Einigung mit dem Parlament



Die Botschafterinnen und Botschafter der EU haben heute eine vorläufige Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und dem Parlament über InvestEU, ein neues Programm zur Förderung von Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU, bestätigt. Ziel von InvestEU ist es, die Beteiligung öffentlicher und privater Investoren an Finanzierungen und Investitionen zu fördern, indem sie Garantien aus dem EU-Haushalt erhalten, um Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen entgegenzuwirken. Es knüpft an den Erfolg des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) an, der 2015 ins Leben gerufen wurde, um die Investitionslücke in der EU infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu schließen. Das neue Programm wird 14 verschiedene Finanzierungsinstrumente zusammenführen, die derzeit zur Förderung von Investitionen in der EU zur Verfügung stehen. Grundzüge des Programms InvestEU wird über eine Haushaltsgarantie in Höhe von 26,2 Milliarden € (zu jeweiligen Preisen) verfügen, die voraussichtlich wie folgt auf die vier Politikbereiche des Programms aufgeteilt werden: Nachhaltige Infrastruktur: 37,8 % (9,9 Milliarden €); Forschung, Innovation und Digitalisierung: 25,1 % (6,6 Milliarden €); KMU: 26,4 % (6,9 Milliarden €); Soziale Investitionen und Kompetenzen: 10,6 % (2,8 Milliarden €). Der von der Kommission im Mai vorgeschlagene Politikbereich „Strategische europäische Investitionen“ wurde in die vier anderen Politikbereiche integriert. Somit können Endempfänger unterstützt werden, deren Tätigkeiten für die EU von strategischer Bedeutung sind. Es wird erwartet, dass das Programm „InvestEU“ rund 370 Milliarden € an Investitionen mobilisiert. Damit trägt es zur wirtschaftlichen Erholung bei und gewährleistet zugleich, dass sich Investoren vermehrt auf die mittel- und langfristigen politischen Prioritäten der EU konzentrieren. Mindestens 30 % der Investitionen im Rahmen von InvestEU werden zu den Klimazielen der EU beitragen, und über alle Politikbereichen hinweg wird eine Regelung für einen gerechten Übergang eingerichtet, um die Regionen zu unterstützen, die am stärksten vom Übergang zu einer klimaneutralen EU bis 2050 und von der Verwirklichung des Klimaziels der EU für 2030 betroffen sind. Ein übergreifender Grundsatz ist, dass nur solche Investitionsprojekte im Rahmen von InvestEU gefördert werden können, die dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Schäden gemäß der EU-Taxonomieverordnung entsprechen. Die Mitgliedstaaten werden das Programm „InvestEU“ nutzen können, um ihre Aufbau- und Resilienzpläne im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität umzusetzen. Außerdem werden sie einen Teil ihrer Strukturfonds InvestEU zuleiten können, wodurch die Deckung durch die EU-Garantie erhöht wird. Durchführung und Leitung Hauptinvestitionspartner für die Durchführung des Programms wird die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB) sein, die den EFSI umgesetzt und verwaltet hat. Darüber hinaus werden nationale Förderbanken und internationale Finanzinstitutionen direkten Zugang zu der EU-Garantie haben. Die Leitungsstruktur des Programms „InvestEU“ wird entsprechend der Struktur des EFSI gestaltet werden, mit der positive Erfahrungen gemacht wurden. Konkret erfolgt die Leitung des Programms durch einen Lenkungsrat, der die strategischen und operativen Leitlinien für InvestEU festlegt. Er setzt sich aus vier Vertretern der Kommission, drei Vertretern der EIB und zwei Vertretern anderer Durchführungspartner zusammen. Das EP wird einen Sachverständigen als Mitglied ohne Stimmrecht ernennen; einen Beratungsausschuss mit Vertretern der Durchführungspartner, Vertretern der Mitgliedstaaten und je einem vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und vom Ausschuss der Regionen benannten Sachverständigen. Er wird bei der Gestaltung von Finanzprodukten, die im Rahmen des Fonds „InvestEU“ eingesetzt werden, beratend zur Seite stehen und die sich ändernden Bedürfnisse und neue Produkte, darunter spezifische territoriale Marktlücken, erörtern; einen Investitionsausschuss aus unabhängigen Sachverständigen, der externen Sachverstand in die Investitionsbewertungen von Projekten einbringt und für die Gewährung von Unterstützung aus der EU-Garantie zuständig ist. Das Sekretariat des Investitionsausschusses wird bei der Kommission angesiedelt sein, untersteht aber unmittelbar dem Vorsitz des Investitionsausschusses. Alle Durchführungspartner werden Zugang zum Investitionsausschuss haben, indem sie ihre Vorschläge für Finanzierungen und Investitionen über das Sekretariat einreichen, während die EIB ihre Vorschläge direkt beim Investitionsausschuss einreichen kann.









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