„Horizont Europa“: Ratsvorsitz und Europäisches Parlament erzielen politische Einigung



Die EU ist der Verabschiedung ihres nächsten mehrjährigen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation näher gekommen. Der deutsche Ratsvorsitz hat heute mit den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über die vorgeschlagene Verordnung über das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ für den Zeitraum 2021-2027 erzielt. Zu den wichtigsten Elementen, die in dem vorläufig vereinbarten Text enthalten sind, gehören Folgende: Haushaltsaspekte: Diese beziehen sich auf die interne Aufschlüsselung des Gesamthaushalts von „Horizont Europa“, einschließlich zusätzlicher Mittel („Top-ups“), die aus Spielräumen im Rahmen der Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und aus Geldbußen für Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften stammen. In der vorläufigen Einigung wird auch ausgeführt, wie Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union – „NextGenerationEU“ – bereitgestellt werden sollten. Synergien mit anderen EU-Programmen: Die Verhandlungsführer haben sich darauf geeinigt, die meisten synergiebezogenen Bestimmungen in einem einzigen Artikel zusammenzufassen, und haben eine gemeinsame Basis dafür gefunden, wie verschiedene andere EU-Programme „Horizont Europa“ unterstützen und ergänzen sollten. Internationale Zusammenarbeit und Assoziierung von Drittländern: Mit der vorläufigen Einigung wird für Ausgewogenheit zwischen Offenheit und Attraktivität gegenüber internationalen Partnern einerseits und Gegenseitigkeit und Schutz der strategischen Interessen der EU andererseits gesorgt. Beispielsweise wird die Achtung der Menschenrechte als eines der spezifischen Kriterien für die Assoziierung von Drittländern mit „Horizont Europa“ genannt. Weiteres Vorgehen Der vorläufig vereinbarte Wortlaut wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter am 18. Dezember 2020 zur Prüfung vorgelegt. Nach der politischen Billigung durch den Rat und das Europäische Parlament wird er die Grundlage für die künftige Annahme der vorgeschlagenen Verordnung in zweiter Lesung bilden. Vor der förmlichen Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU für den Zeitraum 2021-2027 kann die Verordnung nicht förmlich angenommen werden. Hintergrundinformationen Mit der von der Kommission im Juni 2018 vorgeschlagenen Verordnung über „Horizont Europa“ wird das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation für die Jahre 2021 bis 2027 festgelegt. Der Rechtsakt enthält die Ziele, die Mittelausstattung, die Formen der EU-Finanzierung und die Regeln für die Bereitstellung der Mittel im Bereich Forschung und Innovation. In dem Beschluss über das Spezifische Programm zur Durchführung, den die Kommission ebenfalls im Juni 2018 als Teil des Pakets „Horizont Europa“ vorgeschlagen hat, sind die operativen Ziele und die Arten von Maßnahmen, die für die Durchführung von „Horizont Europa“ vorgesehen sind, festgelegt. Am 4. Juni 2020 hat die Kommission geänderte Vorschläge für beide Rechtsakte vorgelegt, um zusätzliche Mittel aus dem EU-Aufbauinstrument – „NextGenerationEU“ – für „Horizont Europa“ bereitzustellen. Am 21. Juli 2020 haben die Staats- und Regierungschefs sich auf den Europäischen Aufbauplan geeinigt, der den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 sowie die Mittel, die über das Aufbauinstrument bereitgestellt werden sollen, umfasst. Die am 10. November 2020 zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament erzielte politische Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen sieht eine weitere Aufstockung von „Horizont Europa“ durch zusätzliche Mittel und Umschichtungen im Laufe des nächsten Finanzierungszeitraums vor.









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