Digitalisierung zum Wohle der Umwelt: Rat billigt Schlussfolgerungen



Der Rat hat heute Schlussfolgerungen gebilligt, mit denen auf die doppelte gesellschaftliche Herausforderung durch den digitalen Wandel und den ökologischen Wandel reagiert wird und Möglichkeiten geprüft werden, wie dazu beigetragen werden kann, die notwendige Brücke zwischen digitalem und ökologischem Wandel zu schlagen. Der Rat hebt in seinen Schlussfolgerungen das Potenzial hervor, das der zweifache Wandel für die Schaffung neuer grüner und digitaler Arbeitsplätze bietet, die für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID‑19-Pandemie erforderlich sind. Ferner betont er, dass der digitale Wandel fair und inklusiv sein und niemanden zurücklassen sollte. Die Schlussfolgerungen dienen als politische Richtschnur für die Kommission im Hinblick auf die Vorlage geeigneter Initiativen mit dem Ziel, die Chancen, die die Digitalisierung für den Umwelt- und Klimaschutz bietet, zu nutzen und die negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt zu begrenzen. Der Rat ermutigt die Kommission unter anderem, eine ehrgeizige politische Agenda für die Nutzung digitaler Lösungen zu entwickeln, um das Null-Schadstoff-Ziel zu erreichen. In den Schlussfolgerungen des Rates wird die Kommission ferner aufgefordert, regulatorische oder nicht regulatorische Maßnahmen vorzuschlagen, um den Umweltfußabdruck von Datenzentren und Kommunikationsnetzen zu verringern, und bis Ende 2021 einen Aktionsplan dafür vorzulegen, wie die Menge an entsorgten IKT-Produkten bis 2025 verringert werden kann.









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