Belarus: EU verhängt drittes Sanktionspaket wegen anhaltender Unterdrückung



Als Reaktion auf die Brutalität der belarussischen Behörden und zur Unterstützung der demokratischen Rechte der Menschen in Belarus hat der Rat heute beschlossen, 36 weitere Benennungen anzunehmen.Diese Sanktionen richten sich gegen hohe Beamtinnen und Beamten, die unter anderem für die anhaltende gewaltsame Unterdrückung und Einschüchterung von friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, Oppositionsmitgliedern sowie Journalistinnen und Journalisten verantwortlich sind. Sie richten sich auch an Wirtschaftsakteure, prominente Geschäftsleute und Unternehmen, die vom Regime von Alexander Lukaschenko profitieren und/oder es unterstützen. Mit diesem Beschluss soll den verantwortlichen politischen und wirtschaftlichen Akteuren deutlich signalisiert werden, dass ihre Unterstützung für das Regime ihren Preis hat. Zu den restriktiven Maßnahmen gehören ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten. Das Reiseverbot hindert gelistete Personen an der Einreise in das Hoheitsgebiet der EU bzw. an der Durchreise; das Einfrieren von Vermögenswerten richtet sich gegen die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen der Personen auf der Liste. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Der heutige Beschluss folgt auf die erzielte Einigung der EU-Außenministerinnen und -ministern auf ihrer Videokonferenz vom 19. November 2020. Die Sanktionen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Im Rahmen der Sanktionsregelung gegen Belarus wurden inzwischen insgesamt 88 Personen und 7 Organisationen benannt. Im Zusammenhang mit dem brutalen Vorgehen der belarussischen Behörden hat der Rat am 1. Oktober 2020 das erste Sanktionspaket gegen 40 Personen verhängt. Am 6. November 2020 wurde ein zweites Sanktionspaket gegen Alexander Lukaschenko und 14 weitere Beamtinnen und Beamte verhängt. Zu den benannten Personen zählen unter anderem wichtige Persönlichkeiten der politischen Führung und der Regierung, hohe Beamtinnen und Beamte des Innenministeriums und seiner Truppen, die Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus, der Generalstaatsanwalt, mehrere Richterinnen und Richter, der Präsident der staatlichen Rundfunkanstalt sowie mehrere wichtige Wirtschaftsakteure. Ziel dieser Sanktionen ist es, Druck auf die politische Führung von Belarus auszuüben, um weitere Gewalt und Unterdrückung zu vermeiden, alle politischen Gefangenen und andere zu Unrecht inhaftierte Personen freizulassen und in einen echten und inklusiven nationalen Dialog mit der Gesellschaft insgesamt einzutreten. Die EU ist bereit, einen friedlichen demokratischen Übergang mit einer Vielzahl von Instrumenten zu unterstützen, zu denen auch ein umfassender Plan zur wirtschaftlichen Unterstützung eines demokratischen Belarus gehört. Sie ist ferner bereit, weitere Sanktionen, auch gegen andere Wirtschaftsakteure, zu verhängen, sollte sich die Lage in Belarus nicht verbessern. Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.









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