Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles: Rat billigt Schlussfolgerungen



Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, größere Anstrengungen zu unternehmen, um das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle und die geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälle zu verringern und Geschlechterstereotypen zu bekämpfen. Der Rat billigte Schlussfolgerungen zur „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles: Bewertung und Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit“. In seinen Schlussfolgerungen fordert der Rat die Kommission auf, die Anstrengungen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles und der geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälle unter Nutzung aller verfügbaren Maßnahmen zu verstärken und die Maßnahmen im EU-Aktionsplan 2017‑2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles weiterzuverfolgen. Um sowohl eine gleiche Bezahlung als auch eine umfassende Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, wird ein zweigleisiger Ansatz herausgestellt: erstens die ausgewogene Aufteilung bezahlter Arbeit und unbezahlter Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern und zweitens die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur und externer Dienste, die wichtig ist, um die „Auslagerung“ von Betreuungsarbeit zu ermöglichen. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, einen Rahmen – gegebenenfalls einschließlich Kollektivverträgen – für die ausgewogene Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern weiterzuentwickeln oder zu errichten. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wertschätzung der unbezahlten Betreuungsarbeit sicherzustellen. Darüber hinaus fordert der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, die die freie Wahl von Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männern in Bezug auf ihr Studium und ihre Karriere einschränken, zu entwickeln und umzusetzen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in der frühkindlichen Bildung, der Vorschulbildung und der Primar- und Sekundarschulbildung sowie eine bessere Unterrichtung junger Menschen über alle relevanten Aspekte und Auswirkungen der Berufswahl. Der Rat fordert außerdem die Sozialpartner auf, die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen von Tarifverhandlungen gebührend zu berücksichtigen. Die Schlussfolgerungen basieren auf einem Bericht des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen. Sie wurden im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung der Agenda der Vereinten Nationen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frauen (Aktionsplattform von Beijing) unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Frauen und Wirtschaft ausgearbeitet. Die Schlussfolgerungen wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens gebilligt.









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