VERKEHR

Euregio: Bei Grenzübertritt derzeit Eigenerklärung notwendig

Das Gemeinsame Büro der Europaregion weist daraufhin, dass bei der Ein- und Ausreise nach Italien das Mitführen einer Eigenerklärung notwendig ist



Das Gemeinsame Büro der Europaregion weist darauf hin, dass die derzeitige durch die Covid-19 Krise bedingte Gesetzeslage bei der Einreise und Ausreise nach Italien das Mitführen einer Eigenerklärung (samt Anhang) zwingend vorsieht.

Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol (rote Zone) ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Dazu gehören etwa Gründe der Notwendigkeit und Dringlichkeit (z.B. Pflege von pflegebedürftigen Personen, Wahrnehmung von Obsorgepflichten, Rückkehr an den eigenen Wohnort), Gründe der Arbeit und des Studiums sowie gesundheitliche Erfordernisse. Und eben diese müssen mit der Eigenerklärung samt Anhang belegt werden und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden.

Grenzüberschreitende Bewegungen von und nach Osttirol oder Nordtirol bzw. das Trentino für den Wechsel zum Wohnsitz des Lebenspartners sind in Südtirol derzeit leider nicht möglich. Der Transit bzw. die Durchfahrt durch Südtirol ist in jedem Fall möglich.

Auf Bestreben der Euregio ist die Eigenerklärung samt Anhang nun auch in deutscher Sprache auf der Webseite des italienischen Außenministeriums unter https://bit.ly/Eigenerklärung und https://bit.ly/EigenerklärungANHANG abrufbar.









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