Rechtsstaatsmechanismus: Schutz von EU-Haushalt und Werten der EU



Die EU führt ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln ein, wenn Mitgliedstaaten gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Das Europaparlament hat am 16. Dezember 2020 eine Einigung mit dem Rat über einen neuen Mechanismus gebilligt, der es der EU erlauben soll, Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Der Beschluss über die Kürzung von EU-Mitteln erfolgt nach einem entsprechenden Kommissionsvorschlag durch den Rat, der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Die neuen Regeln sollen ab 1. Januar 2021 gelten. In einer Plenardebatte am 5. Oktober hatten die Europaabgeordneten davor gewarnt, dass die europäischen Werte in Gefahr seien. Sie erklärten, dass Mittel aus dem langfristigen Haushalt und dem Aufbauplan nicht in die Hände derjenigen gelangen sollten, die sich gegen Demokratie und Grundrechte in Europa stellen. In einem am 7. Oktober angenommenen Bericht forderten die Abgeordneten einen neuen Mechanismus zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa sowie wirksame Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, bei denen Verstöße festgestellt werden. Sie sagten auch, dass sich die EU-Institutionen auf klare Regeln einigen sollten, die den Erhalt von EU-Geldern an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit knüpfen.









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