Mehrjähriger Finanzrahmen für 2021-2027 angenommen



Nach der gestrigen Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Rat die Verordnung zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2021 bis 2027 angenommen. Die Verordnung sieht einen langfristigen Haushalt der EU-27 in Höhe von 1074,3 Mrd. € zu Preisen von 2018 vor, einschließlich der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds. Zusammen mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ in Höhe von 750 Mrd. € wird es der EU ermöglicht, über die nächsten Jahre beispiellose 1,8 Billionen € an Finanzmitteln bereitzustellen, um die Erholung von der COVID‑19-Krise und die langfristigen Prioritäten der EU in verschiedenen Politikbereichen zu unterstützen. Der nächste langfristige Haushalt wird sieben Ausgabenbereiche umfassen. Er wird einen Rahmen für die Finanzierung von fast 40 Ausgabenprogrammen der EU für die nächsten sieben Jahre bereitstellen. Hauptmerkmale Im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens wird die EU-Finanzierung auf neue und verstärkte Prioritäten in allen Politikbereichen der EU gerichtet sein, so auch auf den ökologischen und den digitalen Wandel. Die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik werden weiterhin umfangreiche Finanzmittel erhalten und zudem modernisiert, um sicherzustellen, dass sie den bestmöglichen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung Europas und zu den ökologischen und digitalen Zielen der EU leisten. Insgesamt wird etwa ein Drittel der EU-Ausgaben im Rahmen des langfristigen Haushalts zu neuen und verstärkten Politikbereichen beitragen. Die Finanzierung im Rahmen des neuen Aufbauinstruments wird den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, die Folgen der COVID‑19-Krise zu bewältigen und somit die Modernisierung voranzutreiben und die Resilienz zu stärken. Die EU wird 132,8 Mrd. € für den Ausgabenbereich „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ sowie 377,8 Mrd. € für den Bereich „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ aufwenden. Diese Beträge werden durch zusätzliche Mittel aus dem Instrument „NextGenerationEU“, einschließlich Darlehen für die Mitgliedstaaten, auf 143,4 Mrd. € bzw. 1099,7 Mrd. € erhöht. Weitere Mittel in Höhe von 356,4 Mrd. € werden für den Bereich „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ aufgewendet (373,9 Mrd. € einschließlich des Beitrags aus dem Instrument „NextGenerationEU“). Über die nächsten sieben Jahre werden sich die Ausgaben im Bereich „Migration und Grenzmanagement“ auf 22,7 Mrd. € und im Bereich „Sicherheit und Verteidigung“ auf 13,2 Mrd. € belaufen. Auf den Bereich „Nachbarschaft und die Welt“ entfallen 98,4 Mrd. €. Neue und verstärkte Programme Zur Unterstützung des digitalen Wandels wird das neue Förderprogramm „Digitales Europa“ geschaffen, mit dem die weiträumige Einführung wichtiger digitaler Technologien, etwa Anwendungen der künstlichen Intelligenz und moderner Cybersicherheits-Tools, gefördert werden soll. Auch im digitalen Bereich der Fazilität „Connecting Europe“ wird die Mittelausstattung erheblich ausgeweitet. Ein neues Programm „EU4Health“ wird eine solide Grundlage für Maßnahmen der EU im Gesundheitsbereich bieten und auf Erkenntnissen beruhen, die während der COVID‑19-Krise gewonnen wurden. Im Bereich Forschung und Innovation wird das Programm „Horizont Europa“ von einer erheblichen Aufstockung profitieren, sobald die Finanzmittel aus dem EU-Aufbauinstrument zur Verfügung stehen. Ferner wurde die Unterstützung für Migration und Grenzmanagement deutlich aufgestockt, auch um bis 2027 bis zu 10 000 Grenzschutzbeamte für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache zu finanzieren. Im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird ein neuer Europäischer Verteidigungsfonds eingerichtet, um die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovationsfähigkeit der verteidigungspolitischen, technologischen und industriellen Basis der EU zu fördern. Auch Programme für junge Menschen wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps werden verstärkt; so wird sich die Zahl der Teilnehmer am Programm Erasmus+ im Zeitraum des neuen mehrjährigen Finanzrahmens voraussichtlich verdreifachen. Zur Unterstützung der schwächsten CO2-intensiven Regionen bei ihrem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft wird ein neuer Fonds für einen gerechten Übergang geschaffen. Für diesen Fonds werden sowohl aus dem nächsten langfristigen Haushalt als auch aus dem Aufbauinstrument der EU Mittel bereitgestellt. Nächste Schritte Die meisten sektorbezogenen Finanzierungsprogramme der EU werden voraussichtlich Anfang 2021 angenommen und rückwirkend ab 2021 gelten. Für die Umsetzung des Aufbauinstruments „NextGenerationEU“ muss der Eigenmittelbeschluss der EU in allen Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften gebilligt werden. Durch den Beschluss wird die Kommission ausnahmsweise ermächtigt werden, Mittel in Höhe von bis zu 750 Mrd. € zu Preisen von 2018 an den Kapitalmärkten aufzunehmen, um die Auswirkungen der COVID‑19-Krise zu bewältigen. Ein Großteil dieser Mittel wird über eine Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Mrd. € bereitgestellt. Sie wird die öffentlichen Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten durch Finanzhilfen und Darlehen unterstützen und ihnen dabei helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen sowie die Herausforderung des ökologischen und des digitalen Wandels anzugehen.









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