Lehren aus COVID-19 im Gesundheitswesen: Rat billigt Schlussfolgerungen



Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den Lehren aus der derzeitigen Pandemie in vier wichtigen Bereichen gebilligt. Verbesserung des Krisenmanagements der EU Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Krisenmanagement und die Krisenvorsorge der Union generell verbessert werden müssen, indem der EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit gestärkt wird. Er unterstreicht, dass der Informationsaustausch über nationale Überwachungsmaßnahmen und innerhalb der EU weiter verstärkt werden muss und fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob in Bezug auf alle Verkehrsträger weitere wirksame Mechanismen zur Kontaktnachverfolgung notwendig sind. Gewährleistung der Arzneimittelversorgung Der Rat ersucht die Kommission, auf EU-Ebene bestehende Instrumente zu stärken, um Informationen über die gesamte Lieferkette hinweg – wie über die Versorgungsquellen, globale Produktionsstätten für pharmazeutische Wirkstoffe und andere pharmazeutische Stoffe – zu sammeln. Er ersucht die Kommission ferner, zu prüfen, wie der Erhalt von Produktionsstätten pharmazeutischer Wirkstoffe für kritische Arzneimittel in der EU und ihre Verlagerung in die EU erleichtert werden können. Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdaten und ihres Austauschs Der Rat stellt fest, dass die COVID‑19-Pandemie gezeigt hat, dass aggregierte Gesundheitsdaten die Überwachung von Infektionskrankheiten stärken und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen Interessenträger daher auf, zusammenzuarbeiten, um einen funktionierenden europäischen Raum für Gesundheitsdaten zu schaffen. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird zur grenzüberschreitenden Nutzung und Wiederverwendung von Gesundheitsdaten im Hinblick auf eine bessere Gesundheitsversorgung, bessere Forschung und bessere Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten im Gesundheitsbereich beitragen. Stärkung der Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik Der Rat verweist auf die Schlussfolgerungen vom 6. November 2020 zur Rolle der EU bei der Stärkung der WHO als führende und koordinierende Behörde im Bereich der globalen Gesundheit. Die Schlussfolgerungen wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens gebilligt.









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