Beschlüsse der Regionalregierung zu Gemeinden, Personal un Haydn



Genehmigt hat die Landesregierung heute, 23. Mai, bei ihrer Sitzung in Trient einen Gesetzesentwurf zur Umbenennung der Gemeinde "Salurn" in "Salurn an der Weinstraße". Dieser Beschluss, der eine Gesetzesänderung darstellt, muss nun vom Regionalrat überprüft werden. Die Entscheidung ist vor allem aus touristischer und gastronomischer Sicht für die Gemeinde im Unterland von Bedeutung.

Die Regionalregierung hat zudem die aktuell im Dienst stehenden Führungskräfte für die gesamte Dauer der laufenden Legislaturperiode bestätigt. Wie üblich hängt die Tätigkeit der Führungskräfte mit dem Fünfjahreszeitraum der Legislaturperiode zusammen. Für die Abteilung I - Planung und Programmierung wurde demnach Claudia Anderle erneut bestätigt. Die Abteilung II - Lokale Körperschaften, soziale Sicherheit und Rechtssysteme wird weiterhin von Loretta Zanon geleitet. Für die Abteilung III - Sprachliche Minderheiten, Europäische Integration und Friedensrichter wurde Günther Hofer als Direktor bestätigt und für die Abteilung IV - Personalmanagement Paolo Amoretti. Für die Abteilung V wurde Antonella Chiusole, die zuvor zur stellvertretenden Sekretärin der Region ernannt worden war, erneut bestätigt.

Mit einem weiteren Beschluss wurden drei Angestellte der Provinz Trient zur Unterstützung der Rechtsämter mit Sitz in Rovereto abkommandiert, da es dort Personalmangel gibt.

Schließlich hat die Regionalregierung die ordentliche Finanzierung der Haydn-Stiftung in Bozen und Trient für das Jahr 2019 in Höhe von drei Millionen Euro genehmigt. Dabei ist die Regionalregierung davon ausgegangen, dass das Haydn-Orchester eine der wichtigsten kulturellen Stimmen auf regionaler Ebene ist.













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