Wiedergutmachungsjustiz: Region wird zwei Vereinbarungen unterzeichnen

Auf Vorschlag von Regionalassessor Beppe Detomas hat sich die Regionalregierung in ihrer letzten Sitzung für die Unterzeichnung von zwei Vereinbarungen mit dem Justizministerium ausgesprochen.



Auf Vorschlag von Regionalassessor Beppe Detomas hat sich die Regionalregierung in ihrer letzten Sitzung für die Unterzeichnung von zwei Vereinbarungen mit dem Justizministerium ausgesprochen.

Die erste betrifft die sogenannte Wiedergutmachtungsjustiz. Aufgrund einer entsprechenden Durchführungsbestimmung wurde in der Region bereits am 1. Juni 2004 eine strafrechtliche Mediationsstelle eingerichtet. Diese Einrichtung ermöglicht es den Friedensrichtern, Mediatoren in Strafverfahren einzubeziehen. Mit dem Jahr 2005 wurde die Tätigkeit dieser "Stelle für Wiedergutmachungsjustiz" auf die Jugendgerichtsbarkeit und auf den Strafvollzug ausgedehnt. 2015 wurde dann eine Vereinbarung mit den regionalen Gefängnisverwaltungsbehörden des Veneto und von Friaul-Julisch-Venetien unterzeichnet, mit dem die Mediation auch auf das 2014 neue eingeführte Rechtsinstitut der Bewährungsprobe angewandt werden konnte. Nun war es die Stelle selbst, die vorgeschlagen hat, eine neue Vereinbarung mit dem Ministerium abzuschließen. Ziel ist es, bei der Erarbeitung neuer Projekte enger zusammenzuarbeiten. Wie genau diese Zusammenarbeit ausschaut, soll in spezifische Vereinbarungen geregelt werden. Ziel aller Maßnahmen ist es, den Wiedergutmachungsgedanken zu stärken und die Opfer zu unterstützen. "Wenn wir bedenken, dass unsere die einzige öffentliche Stelle für Wiedergutmachungsjustiz ist, sehen wir, wie wichtig diese Vereinbarung ist", betont Detomas.

Bei der zweiten Vereinbarung geht es um die Gesundheit der Strafgefangenen, aber etwa auch darum, ihre Resozialisierung zu erleichtern. Schon mit einer Vereinbarung, die im September 2017 auslief, hatte sich die Region dazu verpflichtet, die Gefängnisverwaltungen und die Jugendgerichte in der ganzen Region so auszustatten, dass sie Initiativen und Projekte zu Gunsten des Opfers, aber auch der gesamten Gesellschaft, durchführen können. Verfolgt wird damit das Ziel, möglichst vielen Menschen, die in Strafverfahren involviert sind, die Chancen zu eröffnen, die die Wiedergutmachung bietet. Gleichzeitig soll so auch die gewaltfreie Beilegung von Konflikten gefördert werden. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung von Selbstverletzungen oder Suizid und solche zur Steigerung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Unterzeichnen wird den Vereinbarungsentwurf der Justizminister sowie der Präsident der Region, Arno Kompatscher, und der Trentiner Landeshauptmann Ugo Rossi. Ob die Voraussetzungen vorliegen, um ein Abkommen auszuarbeiten, das auch Südtirol unterzeichnet, wird derzeit geprüft.













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